AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

  1. Anmeldung und Teilnahme

1.1. Die folgenden Vertragsbedingungen gelten für den Bereich der Sonderpädagogikangebote. Die Teilnahme ist für alle möglich.

1.2 Wenn für eine anerkannte Qualifikation besondere Einreisebestimmungen erforderlich sind, muss der Teilnehmer diese erfüllen. Die Teilnahmebedingungen müssen von den Teilnehmern selbst überprüft werden und sind in den Future Gate Bildung und Training UG-Veranstaltungsangeboten und / oder Anfragen im Future Gate Bildung und Training UG Training Center zu finden. Wir beraten und informieren die Teilnehmer über die Bedingungen und Anforderungen. Future Gate oder eine andere zuständige Behörde entscheidet über Ausnahmen.

 1.3 Wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, behält sich Future Gate Bildung und Training UG das Recht vor, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Die Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen befreit Sie nicht von der Zahlung der Kursgebühr.

  1. Registrierung und Abschluss eines Vertrages

 2.1. Vor der Teilnahme schließt der Teilnehmer die verbindliche Registrierung ab. Mit der Registrierung stimmt der Teilnehmer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

 2.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn Future Gate Bildung und Training UG die Registrierungsbestätigung ausstellt oder sendet.

 2.3 Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Das Alter der Mehrheit hat keinen Einfluss auf diesen Vertrag.

  1. Implementierung / Stornierung

3.1. Mit der Registrierung erhält der Teilnehmer eine Stornierungsrichtlinie mit einem Stornierungsformular gemäß Artikel 246a EGBGB Anhang 1.

3.2 Future Gate Bildung und Training UG behält sich das Recht vor, einen Kurs aus wichtigen Gründen, für die es nicht verantwortlich ist, in kurzer Zeit zu verschieben, zu unterbrechen oder abzusagen, beispielsweise wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird der geplante Kursbeginn um mehr als einen Monat verschoben oder wird der Kurs durch mindestens vier Veranstaltungstermine unterbrochen, hat der Teilnehmer das Recht, zurückzutreten.

3.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, einen bestimmten Redner oder einen geeigneten Raum zu besuchen. Future Gate Bildung und Training UG behält sich das Recht vor, die geplante Abfolge von Stunden einzelner Ereignisse im Falle einer kurzfristigen Erkrankung des verantwortlichen Sprechers zu ändern oder zu verzögern. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich informiert.

  1. Zahlungsbedingungen und Fälligkeitstermine

4.1 Es wird eine Teilnahmegebühr erhoben, deren Höhe in der Anmeldung angegeben ist. 4.2 Wenn die Registrierungsgebühr angezeigt wird, ist sie bei der Registrierung vollständig fällig.

4.3 Bei Kursen mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten ist die volle Gebühr spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung bis spätestens Kursbeginn fällig. Das Datum, an dem Future Gate Bildung und Training UG die Zahlung erhalten hat, ist entscheidend.

 4.4. Für Kurse mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten werden die Gebühren in festen monatlichen Beträgen (Zahlungsraten) gezahlt. Die monatliche Zahlungsrate wird wie folgt festgelegt: Gebühr geteilt durch die Anzahl der vollen Monate der Veranstaltung. Die Vorauszahlungsraten sind zu Beginn eines jeden Monats fällig. Future Gate Bildung und Training UG hat Anspruch auf die volle monatliche Zahlung für jeden Monat oder einen Teil davon.

4.5 Ratenzahlungen mit verlängerten Zahlungsbedingungen oder anderen Fälligkeitsterminen sind nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit Future Gate Bildung und Training UG gültig. In diesem Fall erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, die Gebühren per Lastschrift einzuziehen.

4.6 Gebühren für Lehr- und Lernmaterialien und andere Gebühren, die bei Erbringung der Dienstleistungen fällig werden.

 4.7 Wenn die Veranstaltung gemäß Abschnitt 3.2 verschoben wird. Bei einer Trennung von mehr als einem Monat hat der Abonnent das Recht, zurückzutreten. Im Falle einer Unterbrechung zahlt der Teilnehmer die Veranstaltungsgebühr im Verhältnis zu den Zeiten des tatsächlich eingetretenen Ereignisses; Überschüssige Beträge werden erstattet.

  1. Rücktritt / Kündigung

5.1 Ein Rücktritt ist bis zu 6 Wochen vor Kursbeginn möglich. Im Falle eines späteren Rücktritts kann Future Gate Bildung und Training UG eine Entschädigung verlangen, solange der Teilnehmer keinen alternativen Kandidaten vorlegt.

5.2. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

5.3 Ausgeschlossen ist die regelmäßige Beendigung von Kursen mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten.

 5.4. Bei Veranstaltungen, die länger als 3 Monate dauern, kann der Teilnehmer den Vertrag zum ersten Mal am Ende der ersten 3 Monate des Kurses ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen kündigen. Danach kann der Abonnent den Vertrag jederzeit für einen Zeitraum von 6 Wochen unterzeichnen.

5.5.  Bei rechtmäßiger vorzeitiger Kündigung durch den Abonnenten sind die fälligen Rückzahlungsraten bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu leisten; Bei einer Vereinbarung zur Ratenzahlung gemäß Ziffer 4.5 ist die fällige Veranstaltungsgebühr sofort zu zahlen. Auf § 615 Satz 2 BGB (Gutschrift bei Zahlungsverzug) wurde verzichtet. Überschüssige Beträge werden von GRONE erstattet.

5.6 Future Gate Bildung & Training UG kann den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit ohne Rücksicht auf die Kündigungsfrist kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Teilnehmer vorsätzlich gegen die Verpflichtungen gemäß Ziffer 6.1 verstößt oder diese ernsthaft vernachlässigt und das Verfahren auch nach einer schriftlichen Verwarnung von Future Gate Bildung & Training UG fortsetzt. Es gibt einen wichtigen Grund, der auch zutreffen würde, wenn ein Teilnehmer den Unterrichtsverlauf unterbricht oder andere Teilnehmer oder Dozenten belästigt oder bedroht. Es gibt auch einen wichtigen Grund, wenn ein Teilnehmer die Veranstaltungsgebühr in drei monatlichen Raten in Verzug bringt. Im Falle einer solchen außergewöhnlichen Kündigung durch Future Gate Bildung & Training UG hat der Teilnehmer die Veranstaltungsgebühr anteilig zu zahlen, bis die Kündigungsfrist gemäß den Abschnitten 5.2 und 5.3 abläuft.

  1. Teilnahme

 6.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die vor Ort geltenden Hausregeln und die erhaltenen Anweisungen zur Verwendung technischer Geräte einzuhalten. Die Anweisungen des Managements des Schulungszentrums und seiner Vertreter müssen befolgt werden, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Veranstaltung zu gewährleisten.

6.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig einzureichen, um die Voraussetzungen für die Zulassung zur Veranstaltung, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung und die Einhaltung der mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen festzulegen.

6.3 Der Abonnent hat die Gebühren pünktlich zu zahlen.

6.4. Future Gate Bildung & Training UG behält sich das Recht vor, Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen nach Ziffer 6.1 geltend zu machen.

  1. Prüfungen, Bescheinigungen und Anwesenheitsbescheinigungen

7.1. Jeder Teilnehmer, der regelmäßig an der Veranstaltung teilnimmt, erhält eine Teilnahmebescheinigung.

7.2 Nur die Prüfbehörde kann bestätigen, dass die Prüfung bestanden wurde. Die Annahme interner Prüfungen und die Ausstellung von Future Gate Bildung & Training UG -Zertifikaten basiert auf den Future Gate Bildung & Training UG -Prüfungsbestimmungen in den jeweiligen Versionen. Diese können im Schulungszentrum eingesehen werden.

 7.3. Future Gate Bildung & Training UG kann ein Zertifikat für Veranstaltungen ausstellen, die sich auf externe Prüfungen vorbereiten. Future Gate Bildung & Training UG übernimmt keine Verantwortung für die Zulassung zu einer externen Prüfung (z. B. in der Industrie- und Handelskammer) oder für die Einhaltung bestimmter Fristen, Kosten und Zulassungsvoraussetzungen durch die Prüfungsstelle; Der Teilnehmer ist für die Anmeldung zur externen Prüfung verantwortlich. Future Gate Bildung & Training UG unterstützt den Teilnehmer dabei.

  1. Verantwortung

 8.1 Der Teilnehmer ist gegen alle Unfälle während der Veranstaltung und auf dem direkten Weg zum und vom Veranstaltungsort im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung durch Future Gate Bildung & Training UG versichert, sofern die gesetzliche Unfallversicherung verantwortlich ist.

8.2 Future Gate Bildung & Training UG haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Future Gate Bildung & Training UG; Es ist nicht verantwortlich für finanzielle Schäden des Teilnehmers, die durch ein nicht eingetretenes Ereignis oder durch die Absage eines Ereignisses entstehen. Bei Verletzungen von Leben, Gliedmaßen oder Gesundheit haftet Future Gate Bildung & Training UG nur für geringfügige Fahrlässigkeit.

8.3 Future Gate Bildung & Training UG haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände oder für die Garderobe des Teilnehmers.

 

  1. Verzögerungskosten

 9.1 Für jede außergerichtliche Mahnung an einen Teilnehmer kann ein Betrag von 2,50 € zur Deckung der Porto- und Verwaltungskosten berechnet werden, jedoch nicht mehr als insgesamt 7,50 €, es sei denn, der Teilnehmer / die Teilnehmer / in legt Future Gate Bildung & Training UG den Nachweis vor, dass Der Schaden trat nicht oder nicht in diesem Ausmaß auf.

 9.2. Im Falle eines Verzugs werden gesetzliche Zinsen gemäß Artikel 288 BGB erhoben.

  1. Datenschutzhinweis

Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Verarbeitung und Speicherung seiner Daten mit Unterstützung der EDV im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen einverstanden. Future Gate Bildung & Training UG garantiert, dass die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten den gesetzlichen Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes oder der Datenschutzgesetze der US-Bundesstaaten entspricht. Sie können uns Ihre Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geben.

  1. Untervereinbarungen

 Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Wenn eine der Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam ist, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall werden die Vertragsparteien versuchen, eine Lösung zu finden, die der ursprünglichen Bedeutung dieser Vertragsbestimmungen entspricht.